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Kinderrechte in die Hamburgische Verfassung aufnehmen

Eine Regelung zum Schutz von Kinderrechten wird in die Hamburgische Verfassung aufgenommen.

Begründung:

Vor 25 Jahren hat die Bundesrepublik Deutschland die UN-Kinderrechtskonvention ratifiziert. Wesentliche Elemente sind der Vorrang des Kindeswohls und damit die Gewährleistung des Kindesschutzes sowie die Stärkung der Beteiligungsrechte. Laut Einigung der Koalitionsfraktionen der Bundesregierung, sollen die Kinderrechte im Grundgesetz verankert werden. Bis Ende 2019 wird eine Bund-Länder Arbeitsgruppe hierzu einen Vorschlag erarbeiten. Hamburg ist jedoch das einzige Bundesland, das die Kinderrechte noch nicht in seiner Landesverfassung verankert hat. Dieser letzte weiße Fleck auf der Landkarte konstitutioneller Kinderrechte muss verschwinden. Daher fordert die AfB, dass die Kinderrechte in die Hamburgische Verfassung aufgenommen werden.